Zum Hauptinhalt springen

Informationen und Preise

zur Klassifizierung von Ferienwohnungen/ -häusern und Privatzimmern

Ferienhäuser, -wohnungen und Privatzimmer werden nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes e.V. klassifiziert. Die Unterkünfte werden von geschultem Personal persönlich besichtigt  und nach den Klassifizierungskriterien bewertet. Das klassifizierende Personal muss sich eingehend mit dem Klassifizierungsverfahren und den Richtlinien befasst haben. Pflichtschulungen werden regional durchgeführt und stellen die deutschlandweit einheitliche Anwendung der Klassifizierung sicher.

Objektbezogene Darstellung

Die Klassifizierung der Ferienunterkünfte wird mit 8-zackigen Sternen dargestellt. Bei Ferienhäusern/-wohnungen wird ein F und bei Privatzimmern ein P vorangestellt. DTV-Sterne nur in Zusammenhang mit den tatsächlich klassifizierten Objekten positionieren. Deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Objekten bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Objekte.

Wichtig! Nichtklassifizierte Objekte dürfen nicht mit den Sternen klassifizierter Objekte beworben werden. 
Die Sternewerbung für das gesamte Haus (im Logo oder neben dem Hausnamen, z. B. Haus Regina ****) ist nur zulässig, wenn alle klassifizierten Objekte desHauses mit dem einheitlich beworbenen Sterneergebnis ausgezeichnet wurden(nicht aber bei unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen).        

DTV-Klassifizierungsschild (Aussenwerbung beim Objekt)

Bei unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen in einem Betrieb, hat der Vermieter die Wahl zwischen einem Schild mit der Sterneanzahl, die überwiegend erreicht wurde oder einem kombinierten Schild (z.B. 3 und 4 Sterne). Bei teilweise klassifizierten Betrieben ist die Werbung mit einem Klassifizierungsschild zulässig. 

Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: 3 Jahre

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der Klassifizierung insämtlichen Werbemitteln einzustellen (Klassifizierungsschild/-Urkunde, GGV, Hausprospekt, Internet, DTV-Etikettenaufkleber, sonstige Sterneprodukte) Unzulässige Werbung: Verstoß gegen Urheber- und Markenrecht des DTV, wettbewerbswidrige Werbung -  Unzulässige Werbung begründet UnterlassungsundSchadensersatzanspruch des DTV  Abmahnung des Vermieters.
Bei Werbeanzeigen des Vermieters sollen Vermieterangaben anhand der Urkunde belegt werden. 

Klassifizierungsurkunde

Für jedes klassifizierte Objekt wird eine Urkunde ausgestellt.
In der Urkunde ist das klassifizierte Objekt bezeichnet, die maximale Belegung, das Klassifizierungsergebnis und die Gültigkeitsdauer. Die Urkunde soll sich in dem klassifizierten Objekt befinden (Infomappe, an der Wand).

Maximale Belegung

Bei der Klassifizierung wird die maximale Belegung des klassifizierten Objekts festgelegt. Der Vermieter ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren. (max. Belegung entscheidend für das Sterneergebnis, Mindestkriterium: kombinierter Wohn/Schlafraum).

Preise

des Tourismusverbandes Vorpommern e.V. für die Klassifizierung

(alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

  • Lizenzgebühr von 60,00 € pro Ferienhaus/Ferienwohnung bzw. Privatzimmeranbieter
  • Ferienwohnung/ Ferienhaus: Bearbeitungskosten in Höhe von 65,00 € für das erste und 55,00 € für jedes weitere Objekt
  • Ferienzimmer/ Privatzimmer: Bearbeitungskosten in Höhe von 65,00 € für das erste und 45,00 € für jedes weitere Objekt
  • Falls ein Vermieter aufgrund niedriger Sternenvergabe die Klassifizierung ablehnt, muss er trotzdem die Bearbeitungsgebühr bezahlen.