Klassifizierung von Unterkünften
Greifen Sie nach den Sternen!
Die Klassifizierung der Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Privatzimmer spielt eine immer größere Rolle im Tourismus.
"Qualität wird immer wichtiger auf dem heiß umkämpften Urlaubsmarkt"
"Die Sterne erleichtern dem Gast die Orientierung"
"Eine Chance für Vermieter sich aus der Masse hervorzuheben"
"Sterne, ein sicheres Zeichen für Qualität"
Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmer (bis 8 Betten) werden in Deutschland nach den Regelungen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) klassifiziert. Dieses Klassifizierungssystem wird im dreijährigen Turnus in einem Arbeitskreis mit Prüfern aus der praktischen Klassifizierungsarbeit überarbeitet und an die Erwartungen der Gäste angepasst.
Sterne weisen Ihren Gästen den Weg zu geprüfter Qualität
Für Gastgeber mit privaten Ferienunterkünften sind Sterne eine ideale Möglichkeit, die Qualität ihres Angebots objektiv zu beweisen. Sterne stellen außerdem einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern dar und liefern ein wirksames Werbeargument.
Die Sterne des Deutschen Tourismusverbandes (DTV):
- sind ein bundesweit einheitliches Zeichen
- signalisieren "diese Quartiere sind offiziell geprüft und in der jeweiligen Kategorie für gut befunden"
- sagen mehr als tausend Worte
Informationen und Preise der DTV-Klassifizierung
Ferienhäuser, -wohnungen und Privatzimmer werden nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverbandes e.V. klassifiziert. Die Unterkünfte werden von geschultem Personal persönlich besichtigt und nach den Klassifizierungskriterien bewertet. Das klassifizierende Personal muss sich eingehend mit dem Klassifizierungsverfahren und den Richtlinien befasst haben. Pflichtschulungen werden regional durchgeführt und stellen die deutschlandweit einheitliche Anwendung der Klassifizierung sicher.
Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: 3 Jahre
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist die Werbung mit der Klassifizierung in sämtlichen Werbemitteln einzustellen (Klassifizierungsschild/-Urkunde, GGV, Hausprospekt, Internet, DTV-Etikettenaufkleber, sonstige Sterneprodukte) Unzulässige Werbung: Verstoß gegen Urheber- und Markenrecht des DTV, wettbewerbswidrige Werbung - Unzulässige Werbung begründet Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch des DTV Abmahnung des Vermieters.
Bei Werbeanzeigen des Vermieters sollen Vermieterangaben anhand der Urkunde belegt werden.
Objektbezogene Darstellung
Die Klassifizierung der Ferienunterkünfte wird mit 8-zackigen Sternen dargestellt. Bei Ferienhäusern/-wohnungen wird ein F und bei Privatzimmern ein P vorangestellt. DTV-Sterne nur in Zusammenhang mit den tatsächlich klassifizierten Objekten positionieren. Deutliche Abgrenzung zwischen nichtklassifizierten Objekten bzw. nicht bewerteten Betriebsteilen und der Sternewerbung für klassifizierte Objekte.
Wichtig! Nichtklassifizierte Objekte dürfen nicht mit den Sternen klassifizierter Objekte beworben werden. Die Sternewerbung für das gesamte Haus (im Logo oder neben dem Hausnamen, z. B. Haus Regina ****) ist nur zulässig, wenn alle klassifizierten Objekte des Hauses mit dem einheitlich beworbenen Sterneergebnis ausgezeichnet wurden (nicht aber bei unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen).
DTV-Klassifizierungsschild (Außenwerbung beim Objekt)
Bei unterschiedlichen Klassifizierungsergebnissen in einem Betrieb, hat der Vermieter die Wahl zwischen einem Schild mit der Sterneanzahl, die überwiegend erreicht wurde oder einem kombinierten Schild (z.B. 3 und 4 Sterne). Bei teilweise klassifizierten Betrieben ist die Werbung mit einem Klassifizierungsschild zulässig.
Klassifizierungsurkunde
Für jedes klassifizierte Objekt wird eine Urkunde ausgestellt.
In der Urkunde ist das klassifizierte Objekt bezeichnet, die maximale Belegung, das Klassifizierungsergebnis und die Gültigkeitsdauer. Die Urkunde soll sich in dem klassifizierten Objekt befinden (Infomappe, an der Wand).
Maximale Belegung
Bei der Klassifizierung wird die maximale Belegung des klassifizierten Objekts festgelegt. Der Vermieter ist an diese Festlegung gebunden und verpflichtet die angegebene Personenzahl konsequent in allen Werbemitteln beizubehalten und zu kommunizieren. (max. Belegung entscheidend für das Sterneergebnis, Mindestkriterium: kombinierter Wohn-/Schlafraum).
Preis
Die DTV-Klassifizierung einer Ferienunterkunft durch den Tourismusverbandes Vorpommern e.V. kostet maximal 214,20 Euro (inkl. MwSt.; ggfs. zzgl. Reisekosten).
Kriterienbögen und weitere Dokumente
Seit 1. Januar 2016 gelten neue Mindeststandards und Kriterienbögen für die Klassifizierung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Privatzimmern, die auf dieser Seite einsehbar sind. Der aktuelle Kriterienkatalog umfasst rund 190 Kriterien in 7 bzw. 9 Kategorien.
Hier finden Sie die Vereinbarung (welche zwischen dem Vermieter und der klassifizierenden Torismusorganisation abgeschlossen wird) und die Kriterienbögen für die Klassifizierung von Ferienhäusern/-wohnungen oder Privatzimmern, können Sie einsehen und gegebenenfalls ausdrucken.
Urkunden und Klassifizierungsschilder mit Gültigkeitsplakette
Nach einer persönlichen Besichtigung und Bewertung der Ferienhäuser/-wohnungen oder Privatzimmer erhält der Vermieter eine Urkunde, auf der die Unterkunftsanschrift, die maximale Belegung und die Gültigkeitsdauer vermerkt sind. Ein kostenpflichtiges Emailleschild mit einer Gültigkeitsplakette bieten wir ebenfalls an.